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Elternarbeit

Grundsätzliche Ziele

Mitgestaltungsmöglichkeiten der Eltern
Schule und Eltern tragen gemeinsam die Verantwortung für die Erziehung und Bildung. Die Mitwirkung und Einbeziehung der Eltern als unterstützende Partner sehen wir als äußerst wichtig an. Gemeinsames Handeln und Erziehungspartnerschaften von Schule und Eltern sind Basis für die ganzheitliche Förderung von Schülerinnen und Schülern.

Grundlage der Elternarbeit ist das Grundgesetz, das Schulgesetz für Baden-Württemberg und die Elternbeiratsverordnung von Baden-Württemberg. Im Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg heißt es u. a.: „Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken. Die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Schule für die Erziehung und Bildung der Jugend fordert die vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Erziehungsträger. Schule und Elternhaus unterstützen sich bei der Erziehung und Bildung der Jugend und pflegen ihre Erziehungsgemeinschaft.“

Gremien mit Elternbeteiligung

Klassenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft ist die Verbindung zwischen Elternhaus und Schule und fördert das Zusammenwirken und die Zusammenarbeit von Eltern und Lehrern und dient dem Austausch von Anregungen und Erfahrungen.

Die Eltern treffen sich einmal pro Schulhalbjahr zu Klassenpflegschaftssitzungen. In der ersten Klassenpflegschaftssitzung werden die Klassenelternvertreter gewählt, die zugleich Mitglieder des Elternbeirats sind. Der Schwerpunkt liegt in der ersten Sitzung auf organisatorischen Tagesordnungspunkten. Informiert wird über Notengebung, Hausaufgaben, Stoffübersicht, Lern- und Arbeitsmittel, Schul- und Klassenveranstaltungen. Im Mittelpunkt der Sitzung des zweiten Halbjahrs steht neben der Unterrichtung und Aussprache über den Entwicklungsstand der Klasse ein pädagogisches Thema.

Elternbeirat

Dem Elternbeirat gehören 12 Mitglieder an. Für den Elternbeirat bestehen eine Geschäftsordnung und eine Wahlordnung für die Wahl der Klassenelternvertreter. Pro Schuljahr finden drei bis vier Elternbeiratssitzungen statt, an denen auch der Schulleiter als geladener Gast teilnimmt.

Aufgaben des Elternbeirats
Der Elternbeirat hat ein Mitspracherecht in schulischen Angelegenheiten. Er informiert die Eltern und trägt Entscheidungen der Schule mit. Er berät sich auch über Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern und teilt diese der Schulleitung mit. Außerdem werden vom Elternbeirat Feste, Projekte und Vorträge organisiert.

Die gute Zusammenarbeit zwischen dem Elternbeirat und der Schulleitung prägt das Schulleben in besonderem Maße.

Schulkonferenz

  • Die Schulkonferenz stellt das oberste Gremium unserer Schule dar. In der Schulkonferenz arbeiten Schulleitung, Lehrerschaft und Eltern zusammen. Sie befasst sich mit allen wichtigen schulischen Belangen. Einige davon sind durch die Schulkonferenz zu beschließen oder zu bestätigen, zu einigen ist die Schulkonferenz anzuhören.
  • Die Schulkonferenz unserer Schule besteht bei der derzeitigen Klassenzahl aus dem Schulleiter als dem Vorsitzenden, dem Elternbeiratsvorsitzenden als dessen Stellvertreter, zwei gewählten Lehrkräften und zwei gewählten Elternvertretern.
  • Die Schulkonferenz tagt in der Regel einmal im Schulhalbjahr. Die Sitzung im zweiten Schulhalbjahr findet in der Regel als „Erweiterte Schulkonferenz“ statt, an der neben dem Schulleiter alle Lehrkräfte, alle Elternvertreter sowie der Bürgermeister teilnehmen.
  • Abstimmungsberechtigt sind neben dem Schulleiter und der Elternbeiratsvorsitzenden nur die gewählten Mitglieder der Schulkonferenz.

Förderverein

Seit dem Schuljahr 2013/14 gibt es an unserer Schule einen Schulförderverein, der die Arbeit des Elternbeirats unterstützt. Förderverein der Grundschule Ottenbach  Nähere Informationen finden Sie hier.

Elterninformation durch die Schule

Informationen sind eine Grundlage für eine enge Zusammenarbeit mit dem Elternhaus. Über alle wichtigen Angelegenheiten erhalten die Eltern regelmäßig schriftliche Informationen.

Einbeziehung der Eltern in das Schulleben

Eltern sind durch die Mitarbeit in den schulischen Gremien in die Mitgestaltung des Schullebens eingebunden. Lebendiges Schulleben zeigt sich aber auch in Projekten und Festen. Ohne aktive Mithilfe und Unterstützung der Eltern wäre vieles nicht möglich.

  • Fahrdienste bei schulischen oder außerunterrichtlichen Veranstaltungen
  • Mithilfe bei der Martinsfeier (Backen der Martinsgänse für das „Projekt Olgahospital“, Bewirtung, Sammeln und Übergabe der Martinspende)
  • Planung und Durchführung von Klassenfrühstücken und Schulfrühstücken
  • Mithilfe beim Basteln des Schul-Adventskranzes
  • Mitorganisation und Bewirtung von Schulveranstaltungen (Faschingsumzug, Schulfest, Schulaufnahmefeier)
  • Unterstützung bei der Orts-/Kreisputzete
  • Bewirtung bei der Anmeldung der Schulneulinge
  • Mithilfe beim Sporttag, Bewirtung des Sporttags
  • Begleitung der Klassen beim Jahresausflug
  • Mitorganisation bei den Jahres-Abschlussfeiern der Klassen
  • Ausgestaltung der Wagen und Kostümierung der Gruppen beim Kinderfest
  • Lesemütter, Mathehelfer